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Ehevertrag

Die Ehe wird nach dem Gesetz auf Lebenszeit geschlossen.
Auch die Menschen gehen bei der Hochzeit davon aus, dass ihre Ehe ein Leben lang hält. Die Realität sieht jedoch leider anders aus. Mehr als ein Drittel der Ehen wird heutzutage geschieden. Tendenz steigend!

Bis heute werden Eheverträge nur selten abgeschlossen. Viele Menschen scheuen sich, dieses Thema vor der Hochzeit anzusprechen. Sie befürchten, dass man ihnen Misstrauen oder Mangel an Gefühlen vorwirft. Diese Vorwürfe sind aber nicht berechtigt. Vor der Heirat oder am Anfang einer Ehe ist gerade der richtige Zeitpunkt für einen Ehevertrag. Denn in dieser Zeit sind die Eheleute einander in Liebe zugetan und deshalb in aller Regel bereit, nicht nur die eigenen, sondern auch die Interessen des anderen im Vertrag zu berücksichtigen. Ein Ehevertrag stellt, wenn beide Interessen Berücksichtigung gefunden haben, das private Glück auf ein sicheres Fundament. Um nachträgliche Zweifel bereits im Keime zu ersticken, sollten beide Eheleute bei Abschluss des Ehevertrages sich getrennt voneinander anwaltlich beraten lassen.

Hinweis:
Zeitdruck vermeiden! Viele Heiratswillige kommen erst kurz vor der Heirat auf die Idee, einen Ehevertrag zu unterschreiben. Sie unterschätzen aber den Zeitaufwand für die Hochzeitsvorbereitungen und die Ausarbeitung eines ausgewogenen Ehevertrages. Auch gehen sie von der oft irrigen Annahme aus, kurzfristig einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt und dann auch noch beim Notar zu bekommen.
Ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Ein Notar ist auch grundsätzlich in der Lage, einen Ehevertrag aufzusetzen. Dennoch sollte man den Entwurf von einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt aufsetzen lassen. Denn Rechtsanwälte entwerfen Eheverträge aus einem anderen Blickwinkel als Notare. Nur sie wissen, wo der Schuh in der Praxis drückt.

Wichtig:
Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben muss ein Ehevertrag nicht zwingend vor der Hochzeit geschlossen werden.

Inhalt eines Ehevertrages
Dem Einfallsreichtum sind kaum Grenzen gesetzt. Man kann Absprachen treffen, dass kein Unterhalt gezahlt wird, eine pauschale Abfindung gezahlt wird, man kann beim Unterhalt Staffelungen einbauen, man kann den Versorgungsausgleich anders regeln, man kann die Vermögensaufteilung ganz vielfältig regeln, z.B. wer soll das eheliche Haus nach der Trennung bekommen usw.. Wichtig ist, auf Augenhöhe zu verhandeln, um ein späteres Aushebeln des Ehevertrages durch ein Familiengericht zu vermeiden.  Denn Eheverträge werden seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 einer sog. Wirksamkeitskontrolle unterzogen.
Auf jeden Fall sollen alle Regelungen so getroffen werden, dass bei Scheitern der Ehe Streitigkeiten so weit wie möglich vermieden werden.

Ihre Rechtsanwältin
Dagmar Constantas Saamen